Stifter werden

Wer für einen guten Zweck spendet, hilft einmal. Wer eine Stiftung gründet oder sich an einer schon bestehenden Stiftung beteiligt, hilft „ewig“, weil die Stiftungsvermögen nicht aufgebraucht, sondern nur ihre Erträge verwendet werden.

Grosser Bedarf an Stiftungsgeld

Auch in Koblenz gibt es viele zur Zeit finanziell unerfüllbare Anliegen. Wichtige soziale, kulturelle oder andere gemeinnützige Anliegen könnten aber erfolgreich in Form einer Trägerschaft durch Stiftungen verwirklicht werden. Stärke und Profil einer Region werden sich zukünftig auch über die Stärke ihrer vor Ort ansässigen Stiftungen beweisen. In anderen Regionen hat man diese Botschaft schon verstanden.

Stiften – nicht nur was für Millionäre

Stiftungen sind kein Privileg von Millionären und Grosskonzernen. Zur Förderung einer Stiftung und ihrem satzungsmässigen Stiftungszweck tragen auch kleine Beträge bei. Die “TuS Koblenz – Stiftung” wurde durch die Bereitschaft von Fans ermöglicht.

Neue Stiftung – Zustiften oder Spenden? 

Es muss nicht gleich eine neue Stiftung sein. Auch durch eine Zustiftung, zum Beispiel ab 100 Euro, kann das Geld des Stifters nachhaltig für den festgelegten Zweck wirken. Kleine und grössere Spenden können dem Stiftungsvermögen zugeführt oder aber zeitnah für eine aktuelle Massnahme verwendet werden. Zustiftungen und Spenden an Stiftungen sind steuerlich begünstigt.

Stiften tut gut – und bringt Vorteile

Auch dem Stifter selbst! Teile seines Vermögens einem guten Zweck zu widmen, in dem Verein, in dem man aktiv war, dessen Angebot man genutzt hat und schätzt, mit dem man gezittert hat, gibt ein gutes Gefühl. Stiften ist ein Zeichen von Dankbarkeit und Weitblick für das Wohlergehen künftiger Generationen. Stifter ernten Ehre und Anerkennung. Obgleich der ideelle Wert einer Stiftung nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, bringt sie dem Stifter auch ganz konkrete Vorteile. Schon zu Lebzeiten gestiftetes Geld reduziert die Einkommensteuerpflicht. Im Rahmen der Nachlassregelung reduzieren Stiftungen – je nach Erbschaftssteuerklasse – in ganz erheblichem Umfang die Erbschaftssteuer.

Stiften zur rechten Zeit

Viele Menschen wollen schon zu Lebzeiten Vorhaben, die ihnen am Herzen liegen unterstützen und an deren positiver Entwicklung teilhaben. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, bei besonderen Anlässen, etwa einem Geburtstag, auf persönliche Geschenke zugunsten einer Stiftung zu verzichten. Das schliesst nicht aus, durch rechtzeitige wohlüberlegte testamentarische Verfügung einer Stiftung eigener Wahl ausserdem zu bedenken, sei es in einer bestimmten Summe – oder in einem prozentualen Anteil am Nachlassvermögen. 

Stiften erfordert Beratung

Über die Möglichkeiten zum Stiften oder Spenden (nicht zuletzt in Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen), über die formellen Schritte und andere wichtige Fragen informieren die Vermögensberater bei den Banken und Sparkassen, die Ihnen auf Wunsch auch gerne Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, sowie Anwälte und Notare zur vertiefenden Fachberatung nennen, mit denen die Stiftungen zusammenarbeiten.

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Gemeinwohlorientiertes Stiften ist Ausdruck von Bürgersinn, ist herausragendes, beispielhaftes bürgerschaftliches Engagement. „Mit ihrem Einsatz machen Stifter der Öffentlichkeit bewusst, dass eine aus sich heraus lebende demokratische Gesellschaft nur durch freiwillige Leistungen für unsere Gemeinschaft erhalten werden kann.“

Bundespräsident a. D. Dr. Roman Herzog, 2003